Welche Aufenthaltsperspektive besteht für Flüchtlinge mit einer Duldung nach einer erfolgreichen Berufsausbildung in Deutschland?
1. Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz
Sie soll Migrant/innen mit einer Dulung unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Alter unter 21 Jahre
- Mindestens 4 Jahre Voraufenthaltsdauer in Deutschland
- Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung im Inland etc.
- Positive Integrationsprognose
- Keine Versagungsgründe
2. Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1 AufenthG
Sie kann Migrant/innen mit einer Duldung unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden (Ermessen):
- Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland etc.
- Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- Ausreichende Deutschkenntnisse (B1) etc..
3. Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1a AufenthG
Sie wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt (Anspruch):
- wenn zuvor eine Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG erteilt wurde
- die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen nach § 18a Abs. 1 Nr. 2 - 7 AufenthG vorliegen und die BA zugestimmt hat.
Es gelten folgende Regelungen:
- Dauer: 2 Jahre
- Widerruf bei
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- strafrechtliche Verurteilung in bestimmtem Umfang.
Stand: 04.10.2017
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