Sprachkurseteilnahme auch mit Duldung, Aufenthaltsgestattung und Aufenthaltserlaubnis

Seit dem 1. Januar 2012 ist das ESF-BAMF-Programm zur Durchführung von berufsbezogenen Sprachkursen für die Teilnehmer des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleiberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt II geöffnet.

Das heißt, dass nunmehr auch Flüchtlinge mit einem Voraufenthalt von mehr als 12 Monaten und einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis eine Förderung für das Erlernen der deutschen Sprache erhalten können.

Anmeldung und weitere Informationen:

Eine Anmeldung zu den Sprachkursen erfolgt über die Bleiberechtsprojekte. Die Netzwerkpartner NetwIn 2.0 stehen für konkrete Fragen zur Teilnahme und weitere Informationen zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Übersicht - Rechtliche Rahmenbedingungen ESF-BaMF-Sprachkurse - über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Teilnahme an berufsbezogenen Sprachkursen im Rahmen des ESF-BAMF-Programms.