Infomaterial
1. Ausländerrechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs
In dem Faltblatt Faltblatt Beschäftigungserlaubnis ,deutsch Stand November 2011 (pdf) finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Beschäftigungserlaubnis erhalten können. Das Faltblatt steht in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Englisch: Faltblatt I Beschäftigungserlaubnis englisch (pdf) Stand: Aug. 2009
Französisch: Faltblatt I Beschäftigungserlaubnis französisch (pdf) Stand: Aug. 2009
Türkisch: Faltblatt Beschaeftigungserlaubnis türkisch (pdf) Stand: Aug. 2009
Serbisch: Faltblatt Beschaeftigungserlaubnis serbisch (pdf) Stand: Aug. 2009
Russisch: Faltblatt Beschaeftigungserlaubnis, russisch (pdf) Stand: Aug. 2009
Arabisch: Faltblatt Beschaeftigungserlaubnis, arabisch(pdf) Stand: Aug. 2009
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In dem Faltblatt Wen darf ich beschäftigen? Stand: April 2012 finden ArbeitgeberInnen nützliche Hinweise zu der Frage der Beschäftigungserlaubnis für potentielle ArbeitnehmerInnen. Daneben werden Hinweise gegeben, welche Fördermöglichkeiten für Beschäftigung bestehen. Zudem werden weitere Rahmenbedingungen im Kontext Beschäftigung erläutert.
Einzelheiten zu den ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugang, insbesondere zur Beschäftigungserlaubnis sind in dem Vortrag Beschäftigungserlaubnis etc. 10.05.2011 dargestellt.
Informationen zum Verfahren bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis ab 01.05.2011 enthält folgender Beitrag: NetwIn 2.0 InfoZAV 0.4 18.03.11
Einzelheiten zum Arbeitsverbot nach § 11 BeschVerfV und zu den Ausschlussgründen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (S. 3 und 4) sind in folgendem Vortrag dargestellt: Vortrag Arbeitsverbot 09.09.2011
2. Zugang zu sozialrechtlichen Förderinstrumenten
Welchen Zugang haben Migrantinnen und Migranten mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit? Eine entsprechende Übersicht bietet das Faltblatt
Arbeitsmarktintegration und Asylbewerberleistungsbezug – (Rechtliche Informationen zum Arbeitsmarktzugang II) , Stand: Oktober 2011
Ergänzende Informationen zu diesem Faltblatt mit Ergänzungen für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und für förderungsbedüftige Jugendliche im Asylbewerberleistungsbezug finden sich hier:
Erläuterungen zu NetwIn-Flyer II 22.07.2011
Eine Übersicht über den Zugang zu den im SGB II, III und VIII und im BAföG verankerten Leitungen zur Arbeitsmarktintegration enthält der Vortrag Förderinstrumente SGB II und III etc. 16.05.2011.
3. Gesetzliche Altfallregelung und Bleiberechtsregelungen
Hier finden Sie einen Vortrag zu § 25a AufenthG und zur Frage der Verlängerung der AE nach § 23,1 AufenthG in Niedersachsen v. 30.09.2011
Hier können Sie die Stellungnahme zu den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz einsehen.
Stellungnahme VwV zu AufenthG § 104a BR 669-09
Die VwV sind im November 2009 in Kraft getreten und können hier ebenfalls eingesehen werden.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
4. Weitere Informationen zu Arbeit und Ausbildung
a) Rechtliche Rahmenbedindungen zum ESF-BaMF-Programm berufsbezogene Sprachkurse
Hier finden Sie Informationen zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen ESF-BaMF-Sprachkurse.
b) Hilfreiche Informationen von anderen Stellen
Weitere Informationen zum Thema Arbeit, Ausbildung und Beschäftigungserlaubnis sind auch auf der Homepage des Flüchtlingsrats Niedersachsen zu finden.
Eine ausführliche Rechtssprechungsübersicht und weitere Informationen, insbesondere zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (ArbMigSteuGe) findet man beim Flüchtlingsrat Berlin.
Die Internetseite http://www.equal-saga.info bietet ergänzende Informationen zum Arbeitsmarktzugang. Das Faltblatt Beschäftigungserlaubnis für geduldete AusländerInnen Stand: Mai 2009, in dem auf die Einzelfragen zum Arbeitsverbot (§11 BeschVerfV)eingegangen wird, finden Sie dort ebenfalls
Weitere Einzelheiten zum Zugang von jugendlichen Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt können Sie der Website des Projekts SAG JA entnehmen:
Faltblatt Beschäftigungserlaubnis für Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Stand: Jan. 2009
Faltblatt Zugang von Jugendlichen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung zu Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung und Bildung Stand: Jan. 2009
Faltblatt Zugang von Jugendlichen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit.
Stand: August 2010
c) Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Durchführungsanweisungen (DA) für die örtlichen Arbeitsagenturen heraus. Diese Durchführungsanweisungen sind als Leitlinien für Entscheidungen der Agenturen für Arbeit zu verstehen, die für die Gerichte nicht bindend sind.
DA zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG):
BA DA-Aufenthaltsgesetz Stand Mai 2011
DA zur Beschäftigungsverordnung (BeschV):
BA DA-Beschaeftigungsverordnung Stand Mai 2011
DA zur Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV):
BA DA-Beschaeftigungsverfahrensverordnung Stand Mai 2011




